Wertermittlung Immobilien

Sie interessiert der Wert Ihrer Immobilie? Eine fachkundige Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen bietet Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung Ihrer Immobilie.

 

Seit über 20 Jahren sind wir als Sachverständige für Immobilienbewertung in den Regionen Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Nürtingen, Filderstadt und Stuttgart tätig. Unsere Schwerpunkte liegen in der Bewertung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien.

 

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen im Wohnbereich Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Im Gewerbebereich sind wir als Immobiliengutachter mit der Wertermittlung von Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Produktionsimmobilien, Lagerimmobilien und Gaststätten vertraut.

 

Die von uns erstellen Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten werden unter Anwendung der aktuell anerkannten Methoden der Immobilienbewertung (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren, u.a.) und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 194 BauGB gefertigt. Unsere Gutachten sind von den Finanzbehörden und vor Gericht anerkannt.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung als sachverständiger Berater unter anderem bei folgenden Angelegenheiten zur Seite:

 

• Kauf oder Verkauf einer Immobilie

• Erbschaftsplanung und -verwaltung

• Ehe- und Scheidungsangelegenheiten

• Nachweisen gegenüber Behörden

• Nachweisen gegenüber einer finanzierenden Bank

• Grundlage für Investitionsentscheidungen

 

Unsere Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten enthalten:

 

  • Feststellung des Verkehrswerts bzw. Marktwertes nach § 194 BauGB in Verbindung mit den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

  • In Abhängigkeit von der Objektart erfolgt eine Ermittlung des Ertragswerts, des Sachwerts oder des Vergleichswerts des Objektes. Dies beinhaltet auch eine Bodenwertermittlung.

  • Eine detaillierte Gebäudebeschreibung (Bauweise, Baukonstruktion, Baubeschreibung der wesentlichen Bauteile, Ausstattung, Bauzustand, Bauschäden, Baumängel, Außenanlagen, etc.).

  • Eine ausführliche Lage- und Grundstücksbeschreibung.

  • Eine Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Baulasten, Grundbuch, Baurecht, Denkmalschutz, etc.).

  • Berücksichtigung sonstiger wertbestimmender Umstände (Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnrecht, etc.).

Wertermittlung Immobilien

Sie interessiert der Wert Ihrer Immobilie? Eine fachkundige Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen bietet Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung Ihrer Immobilie.

 

Seit über 20 Jahren sind wir als Sachverständige für Immobilienbewertung in den Regionen Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Nürtingen, Filderstadt und Stuttgart tätig. Unsere Schwerpunkte liegen in der Bewertung von Wohnimmobilien und Gewerbe-immobilien.

 

Unsere Tätigkeitsfelder umfassen im Wohnbereich Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentums-wohnungen und unbebaute Grundstücke. Im Gewerbebereich sind wir als Immobiliengutachter mit der Wertermittlung von Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Produktionsimmobilien, Lagerimmobilien und Gaststätten vertraut.

 

Die von uns erstellen Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten werden unter Anwendung der aktuell anerkannten Methoden der Immobilien-bewertung (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren, u.a.) und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 194 BauGB gefertigt. Unsere Gutachten sind von den Finanzbehörden und vor Gericht anerkannt.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung als sachverständiger Berater unter anderem bei folgenden Angelegenheiten zur Seite:

 

• Kauf oder Verkauf einer Immobilie

• Erbschaftsplanung und -verwaltung

• Ehe- und Scheidungsangelegenheiten

• Nachweisen gegenüber Behörden

• Nachweisen gegenüber finanzierender Bank

• Grundlage für Investitionsentscheidungen

 

Unsere Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten enthalten:

 

  • Feststellung des Verkehrswerts bzw. Marktwertes nach § 194 BauGB in Verbindung mit den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

  • In Abhängigkeit von der Objektart erfolgt eine Ermittlung des Ertragswerts, des Sachwerts oder des Vergleichswerts des Objektes. Dies beinhaltet auch eine Bodenwertermittlung.

  • Eine detaillierte Gebäudebeschreibung (Bauweise, Baukonstruktion, Baubeschreibung der wesentlichen Bauteile, Ausstattung, Bauzustand, Bauschäden, Baumängel, Außenanlagen, etc.).

  • Eine ausführliche Lage- und Grundstücks-beschreibung.

  • Eine Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Baulasten, Grundbuch, Baurecht, Denkmalschutz, etc.).

  • Berücksichtigung sonstiger wertbestimmender Umstände (Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnrecht, etc.).